Keine einvernehmliche Auflösung durch Unterfertigung des Kündigungsschreibens : OLG Wien 34 Ra 127/89 v.9.3.1990 / In Bestätigung von ASG Wien 7 Cga 1536/88 v.10.3.1989
Die Unterschrift des Arbeitnehmers kann nur als Wissenserklärung im Sinne einer Empfangsbestätigung verstanden werden, nicht aber als Zustimmung zu einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 13.07.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
---|---|---|---|
Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit | Dokument Nr. A-695607 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |