Keine einvernehmliche Auflösung durch Unterfertigung des Kündigungsschreibens : OLG Wien 34 Ra 127/89 v.9.3.1990 / In Bestätigung von ASG Wien 7 Cga 1536/88 v.10.3.1989

Die Unterschrift des Arbeitnehmers kann nur als Wissenserklärung im Sinne einer Empfangsbestätigung verstanden werden, nicht aber als Zustimmung zu einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 13.07.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Unterschrift des Arbeitnehmers kann nur als Wissenserklärung im Sinne einer Empfangsbestätigung verstanden werden, nicht aber als Zustimmung zu einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog