Grundrecht auf Datenschutz : VfGH G 245-250/89-12, G 268-275/89-9 v.30.11.1989

Die Erhebung von (statistischen) Wirtschaftsdaten, an denen die Wirtschaftssubjekte ein schutzwürdiges Interesse haben, ist gemäss § 1 Abs.2 DSG iVm Art.8 Abs.2 MRK nur zulässig, wenn eine zur Datenerhebung ermächtigende Norm den Informationseingriff gestattet, dieser einem der enumerativ aufgezählt...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:EDV und Recht (1990; Nr 2)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.721 Datenschutz
31 Statistik
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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