Otto Stich für einheitliches Schweizer Börsengesetz
Während die drei grossen Börsen in Zürich, Basel und Genf kantonalen Gesetzen und einer entsprechenden Aufsicht unterworfen sind, sind Lausanne, Neuenburg und St.Gallen privatrechtlich verfasst.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Handelsblatt (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 25.01.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.761 Börsen
336.763 Aktie |
Region: | Schweiz
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 336.761 Börsen | Dokument Nr. A-695049 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |