Otto Stich für einheitliches Schweizer Börsengesetz

Während die drei grossen Börsen in Zürich, Basel und Genf kantonalen Gesetzen und einer entsprechenden Aufsicht unterworfen sind, sind Lausanne, Neuenburg und St.Gallen privatrechtlich verfasst.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Handelsblatt (1990)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 25.01.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.761 Börsen
336.763 Aktie
Region:Schweiz
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