Bundeskartellamt untersagt acht Fusionen

Das Bundeskartellamt hat in den Jahren 1987/88 in formellen Verfahren insgesamt acht Firmenzusammenschlüsse untersagt. Im gleichen Zeitraum sind insgesamt 2046 Unternehmenszusammenschlüsse vollzogen worden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Parlament (1989; Nr 26)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 23.06.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.733 Kartellrecht
338.87 Fusionen
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das Bundeskartellamt hat in den Jahren 1987/88 in formellen Verfahren insgesamt acht Firmenzusammenschlüsse untersagt. Im gleichen Zeitraum sind insgesamt 2046 Unternehmenszusammenschlüsse vollzogen worden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog