Berücksichtigung nicht geltend gemachter Postensuchtage bei Urlaubsentschädigung : OLG Wien 33 Ra 34/90 v.23.4.1990
Hat der Arbeitnehmer keine Postensuchtage verlangt, können nicht von Amts wegen Postensuchtage ermittelt und bei der Berechnung der Urlaubsentschädigung für den während der Kündigungsfrist nicht konsumierten Urlaub berücksichtigt werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 29.06.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.817 Dienstverhinderung 331.225 Urlaubsentgelt 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit | Dokument Nr. A-694505 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |