Freizeit bei Dienstverhinderung durch Eheschliessung : OGH 9 Ob A 46/90 v.14.3.1990
Der in einem Kollektivvertrag für gebührende Freizeit bei Dienstverhinderung gebrauchte Begriff 'Eheschliessung' bezieht sich nur auf die (-im übrigen gemäss Art.110 des Bürgerlichen Gesetzbuches vom 17.2.1926 auch nach türkischem Recht massgebliche-) standesamtliche Eheschliessung und nic...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 06.07.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817 Dienstverhinderung
331.62 Arbeitnehmer, ausländische 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der in einem Kollektivvertrag für gebührende Freizeit bei Dienstverhinderung gebrauchte Begriff 'Eheschliessung' bezieht sich nur auf die (-im übrigen gemäss Art.110 des Bürgerlichen Gesetzbuches vom 17.2.1926 auch nach türkischem Recht massgebliche-) standesamtliche Eheschliessung und nicht auf ein erst mehrere Monate nach der Eheschliessung abgehaltenes, nach (anatolischem) Brauch (anschliessend an die standesamtliche Eheschliessung) übliches 'Heiratsfest'. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |