Freizeit bei Dienstverhinderung durch Eheschliessung : OGH 9 Ob A 46/90 v.14.3.1990

Der in einem Kollektivvertrag für gebührende Freizeit bei Dienstverhinderung gebrauchte Begriff 'Eheschliessung' bezieht sich nur auf die (-im übrigen gemäss Art.110 des Bürgerlichen Gesetzbuches vom 17.2.1926 auch nach türkischem Recht massgebliche-) standesamtliche Eheschliessung und nic...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.07.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817 Dienstverhinderung
331.62 Arbeitnehmer, ausländische
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der in einem Kollektivvertrag für gebührende Freizeit bei Dienstverhinderung gebrauchte Begriff 'Eheschliessung' bezieht sich nur auf die (-im übrigen gemäss Art.110 des Bürgerlichen Gesetzbuches vom 17.2.1926 auch nach türkischem Recht massgebliche-) standesamtliche Eheschliessung und nicht auf ein erst mehrere Monate nach der Eheschliessung abgehaltenes, nach (anatolischem) Brauch (anschliessend an die standesamtliche Eheschliessung) übliches 'Heiratsfest'.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog