Anrechnung eines pauschalen Aufwandsersatzes auf Kollektivvertragslohn : OGH 9 Ob A 54/90 v.25.4.1990 / OLG Wien 34 Ra 117/89 v.10.11.1989 / ASG Wien 4 Cga 2025/86 v.21.2.1989

Werden dem Arbeitnehmer nicht verbrauchte Teile des pauschalen Aufwandsersatzes als Ersparnisprämie ausgezahlt, sind sie bei einem Vergleich mit dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt nicht in Ansatz zu bringen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.06.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Werden dem Arbeitnehmer nicht verbrauchte Teile des pauschalen Aufwandsersatzes als Ersparnisprämie ausgezahlt, sind sie bei einem Vergleich mit dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt nicht in Ansatz zu bringen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog