Arbeitsdienst und Notdienst als Ersatzzeiten : OGH 10 Ob S 316/89 v.7.11.1989
Hat sich ein Versicherter auf Grund tatsächlicher (und nicht rechtlicher) Verhältnisse der Erfüllung einer Aufgabe (Wehr-, Arbeitsdienstplicht) nicht entziehen können, werden diese Zeiten nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes nicht als Versicherungszeiten anerkannt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 12.06.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.43 Pensionsversicherung (SV): Ersatzzeiten
940.53 Weltkrieg 1914-1918 940.53 Weltkrieg 1939-1945 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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