Arbeitsdienst und Notdienst als Ersatzzeiten : OGH 10 Ob S 316/89 v.7.11.1989

Hat sich ein Versicherter auf Grund tatsächlicher (und nicht rechtlicher) Verhältnisse der Erfüllung einer Aufgabe (Wehr-, Arbeitsdienstplicht) nicht entziehen können, werden diese Zeiten nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes nicht als Versicherungszeiten anerkannt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.06.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Pensionsversicherung (SV): Ersatzzeiten
940.53 Weltkrieg 1914-1918
940.53 Weltkrieg 1939-1945
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.43 Pensionsversicherung (SV): Ersatzzeiten Dokument Nr. A-693378 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage