Arbeiterkammer gegen Polizeigesetz : Keine 'Komplizin' bei Bespitzelungen - Parteien sollen Zustimmung verweigern
Die Kammer wäre verpflichtet, Daten über ratsuchende Arbeitnehmer, Konsumenten, Kursteilnehmer oder Heimbewohner weiterzuleiten, wurde betont.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Salzburger Nachrichten (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 16.06.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.74 Polizei
340.134 Gesetzgebung 061.1:331 AK: Salzburg 342.71.004.5 Staatsbürger: Überwachung 331.11 Arbeitnehmer: Anstellung 342.721 Datenschutz |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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