Kostenersatz für medizinische Aussenseitermethode : OGH 10 Ob S 211/89 v.19.12.1989
Die Sozialversicherungsträger sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Kosten medizinischer Experimente zu tragen, doch soll das recht der sozialen Krankenversicherung nicht die Entwicklung und Ausbreitung neuer, zukunftsträchtiger Diagnose-und Therapieformen verzögern bzw. verhindern.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.06.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.42 Krankenversicherung (SV)
368.025.8 Versicherungsleistungen 615 Heilmittel 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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