Kostenersatz für medizinische Aussenseitermethode : OGH 10 Ob S 211/89 v.19.12.1989

Die Sozialversicherungsträger sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Kosten medizinischer Experimente zu tragen, doch soll das recht der sozialen Krankenversicherung nicht die Entwicklung und Ausbreitung neuer, zukunftsträchtiger Diagnose-und Therapieformen verzögern bzw. verhindern.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.06.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.42 Krankenversicherung (SV)
368.025.8 Versicherungsleistungen
615 Heilmittel
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Sozialversicherungsträger sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Kosten medizinischer Experimente zu tragen, doch soll das recht der sozialen Krankenversicherung nicht die Entwicklung und Ausbreitung neuer, zukunftsträchtiger Diagnose-und Therapieformen verzögern bzw. verhindern.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog