Das Aktienrecht: Rostig wie eine Ritterrüstung : Die Offenlegung ersetzt nicht das Höchststimmrecht

Ob der Verkauf von zwei wesentlichen Paketen an der Feldmühle-Nobel AG und die künftige Eingliederung in die schwedische Wallenberg-Gruppe dem Interesse des Unternehmens dient, ist für den Aussenstehenden schwer zu beurteilen. Darum geht es im folgenden auch gar nicht. Ganz unabhängig hiervon offenb...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Handelsblatt (1990)
VerfasserIn: Schneider, Uwe H
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 15.05.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.725 Aktienrecht
338.45:676 Papierindustrie
658.114:347.23 Betriebe: Eigentumsverhältnisse
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ob der Verkauf von zwei wesentlichen Paketen an der Feldmühle-Nobel AG und die künftige Eingliederung in die schwedische Wallenberg-Gruppe dem Interesse des Unternehmens dient, ist für den Aussenstehenden schwer zu beurteilen. Darum geht es im folgenden auch gar nicht. Ganz unabhängig hiervon offenbart nämlich die Übernahme zugleich mehrere Schwächen des deutschen Aktien-und Kapitalmarktrechts. Das schwedische REcht verhindert Überfremdungen.Die heimliche Bildung von Aktienpaketen. Keine Sanktion bei Verletzung der Offenlegungspflichten. Neue Formen der Paketbildung durch institutionelle Anleger.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog