Schweigen des Arbeitnehmers zur verschlechternden Neuregelung der Abgeltung eines Einnahmenausfalles : OGH 9 Ob A 34/90 v.14.2.1990

Ein stillschweigender Verzicht des Arbeitnehmers kann nur angenommen werden, wenn in der späteren Geltendmachung ein Verstoss gegen Treu und Glauben liegt. Ein solcher Verstoss liegt aber nicht vor, wenn der Arbeitnehmer Ansprüche erhebt, die er in der Vergangenheit nicht geltend gemacht hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 29.05.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
331.23 Lohnformen
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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