Der Anspruch der Bank auf Überziehungsentgelte bei gekündigtem und ungekündigtem Girovertrag

Seit der Grundsatzentscheidung des BGH vom 28.4.1988 ist klar, dass Kreditnehmer Verzugszinsen lediglich auf schadensrechtlicher Grundlage der § 286ff. BGB schulden, nicht jedoch etwa in Fortwirkung vertraglicher Zinsabreden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Juristische Wochenschrift (43 (1990) Nr.18 S.1154-1160)
VerfasserIn: Kilimann, Ralf
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 02.05.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.77 Kredite
336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Seit der Grundsatzentscheidung des BGH vom 28.4.1988 ist klar, dass Kreditnehmer Verzugszinsen lediglich auf schadensrechtlicher Grundlage der § 286ff. BGB schulden, nicht jedoch etwa in Fortwirkung vertraglicher Zinsabreden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog