Berechnung des monatlichen, für die Witwenpension massgeblichen Unterhaltsanspruches : OGH 10 Ob S 228/89 v.26.9.1989

Da die Witwenpension monatlich gebührt, kommt es auf die Höhe des in einem Monat zustehenden Unterhaltsanspruches an.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.04.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.46 Witwenpension
368.46 Hinterbliebenenversicherung (SV)
368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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