Mitteilungspflicht über positiven Schwangerschaftstest : OLG Wien 33 Ra 4/90 v.13.3.1990

Lässt eine Arbeitnehmerin einen Schwangerschaftstest in einer Apotheke durchführen, und hat dieser ein positives Ergebnis, kann von einer blossen Vermutung einer Schwangerschaft keine Rede sein. Teilt die Arbeitnehmerin in diesem Fall nach erfolgter Kündigung nicht binnen der Frist nach § 10 Abs.2 M...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 29.05.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Mutterschutz
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Lässt eine Arbeitnehmerin einen Schwangerschaftstest in einer Apotheke durchführen, und hat dieser ein positives Ergebnis, kann von einer blossen Vermutung einer Schwangerschaft keine Rede sein. Teilt die Arbeitnehmerin in diesem Fall nach erfolgter Kündigung nicht binnen der Frist nach § 10 Abs.2 MSchG ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber mit, ist die Kündigung rechtswirksam.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog