Mitteilungspflicht über positiven Schwangerschaftstest : OLG Wien 33 Ra 4/90 v.13.3.1990
Lässt eine Arbeitnehmerin einen Schwangerschaftstest in einer Apotheke durchführen, und hat dieser ein positives Ergebnis, kann von einer blossen Vermutung einer Schwangerschaft keine Rede sein. Teilt die Arbeitnehmerin in diesem Fall nach erfolgter Kündigung nicht binnen der Frist nach § 10 Abs.2 M...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 29.05.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Mutterschutz
331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Lässt eine Arbeitnehmerin einen Schwangerschaftstest in einer Apotheke durchführen, und hat dieser ein positives Ergebnis, kann von einer blossen Vermutung einer Schwangerschaft keine Rede sein. Teilt die Arbeitnehmerin in diesem Fall nach erfolgter Kündigung nicht binnen der Frist nach § 10 Abs.2 MSchG ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber mit, ist die Kündigung rechtswirksam. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |