Urlaubsentgelt bei Provisionsverdienst : OGH 9 Ob A 66/90 v.25.4.1990

Da gemäss § 6 Abs.5 UrlG mit Branchen-Kollektivvertrag die Anrechnung einer nach dem General-Kollektivvertrag auf das Urlaubsentgelt nicht anzurechnenden Leistung zu Lasten des Arbeitnehmers nicht wirksam normiert werden kann, ist die Regelung des § 11 Z.2 letzter Satz des Branchen-Kollektivvertrage...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 18.05.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.225 Urlaubsentgelt
331.817(094.5) Urlaubsrecht
331.23 Lohnformen
331.22 Lohnsysteme
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Da gemäss § 6 Abs.5 UrlG mit Branchen-Kollektivvertrag die Anrechnung einer nach dem General-Kollektivvertrag auf das Urlaubsentgelt nicht anzurechnenden Leistung zu Lasten des Arbeitnehmers nicht wirksam normiert werden kann, ist die Regelung des § 11 Z.2 letzter Satz des Branchen-Kollektivvertrages für Tageszeitungen auch bezüglich der Direktgeschäfte soweit unwirksam, als der Abzug der während des Urlaubes angefallenen Provisionen zu einem ungünstigeren Ergebnis führt als eine der beiden nach dem General-Kollektivvertrag zulässigen Varianten.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog