Urlaubsentgelt bei Provisionsverdienst : OGH 9 Ob A 66/90 v.25.4.1990
Da gemäss § 6 Abs.5 UrlG mit Branchen-Kollektivvertrag die Anrechnung einer nach dem General-Kollektivvertrag auf das Urlaubsentgelt nicht anzurechnenden Leistung zu Lasten des Arbeitnehmers nicht wirksam normiert werden kann, ist die Regelung des § 11 Z.2 letzter Satz des Branchen-Kollektivvertrage...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 18.05.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.225 Urlaubsentgelt
331.817(094.5) Urlaubsrecht 331.23 Lohnformen 331.22 Lohnsysteme 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Da gemäss § 6 Abs.5 UrlG mit Branchen-Kollektivvertrag die Anrechnung einer nach dem General-Kollektivvertrag auf das Urlaubsentgelt nicht anzurechnenden Leistung zu Lasten des Arbeitnehmers nicht wirksam normiert werden kann, ist die Regelung des § 11 Z.2 letzter Satz des Branchen-Kollektivvertrages für Tageszeitungen auch bezüglich der Direktgeschäfte soweit unwirksam, als der Abzug der während des Urlaubes angefallenen Provisionen zu einem ungünstigeren Ergebnis führt als eine der beiden nach dem General-Kollektivvertrag zulässigen Varianten. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |