Wegfall des Ruhenstatbestandes, Geltendmachung des Anspruches : VGH 89/08/0209 v.12.12.1989 / § 16, § 46 AlVG

Der Verwaltungsgerichtshof hält daran fest, dass die Gewährung des Arbeitslosengeldes nach Wegfall eines Ruhenstatbestandes nicht neuerlich die Geltendmachung des Anspruches nach § 46 AlVG voraussetzt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:JUS Extra (1990; Nr 63)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Verwaltungsgerichtshof hält daran fest, dass die Gewährung des Arbeitslosengeldes nach Wegfall eines Ruhenstatbestandes nicht neuerlich die Geltendmachung des Anspruches nach § 46 AlVG voraussetzt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog