Urteilsspruch für eine Ausgleichszulage : OGH 10 Ob S 364/89 v.9.1.1990 / § 89 Abs.2 ASGG

Weist das Gericht das Klagebegehren nicht ab, hat es aber, vom Fall des Streites über den Aufenthalt im Inland abgesehen, die Höhe der dem Kläger gebührenden Ausgleichszulage im Urteil ziffernmässig anzuführen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:JUS Extra (1990; Nr 63)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Ausgleichszulage
368.43 Pensionsversicherung (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.43 Ausgleichszulage Dokument Nr. A-689985 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage