Kündigung nach Bekanntgabe einer Erkrankung : Arbeitsgericht Passau 2 Ca 701/89 D rechtskräftig
Wird ein Arbeitsverhältnis, das etwa drei Monate Bestand hatte, vom Arbeitgeber wenige Tage nach Bekanntgabe einer schweren Erkrankung des Arbeitnehmers gekündigt, so spricht eine erhebliche Vermutung dafür, dass es sich um eine Kündigung aus Anlass der Erkrankung handelt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebs-Berater (45 (1990) Nr.12)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 30.04.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.817 Krankenstand 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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