Kündigung nach Bekanntgabe einer Erkrankung : Arbeitsgericht Passau 2 Ca 701/89 D rechtskräftig

Wird ein Arbeitsverhältnis, das etwa drei Monate Bestand hatte, vom Arbeitgeber wenige Tage nach Bekanntgabe einer schweren Erkrankung des Arbeitnehmers gekündigt, so spricht eine erhebliche Vermutung dafür, dass es sich um eine Kündigung aus Anlass der Erkrankung handelt.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (45 (1990) Nr.12)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 30.04.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.817 Krankenstand
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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