Verlassen der Arbeit kurz vor regulärem Ende der Dienstzeit : ASG Wien 25 Cga 1033/88 v.6.6.1989, rkr
Sind gleichartige Versäumnisse an anderen Tagen niemals abgemahnt worden, darf der Arbeitnehmer annehmen, dass Verlassen der Arbeit kurz vor Ende der regulären Dienstzeit werde toleriert.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 24.04.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeit
331.13 Entlassung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeit | Dokument Nr. A-688570 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |