Verlassen der Arbeit kurz vor regulärem Ende der Dienstzeit : ASG Wien 25 Cga 1033/88 v.6.6.1989, rkr

Sind gleichartige Versäumnisse an anderen Tagen niemals abgemahnt worden, darf der Arbeitnehmer annehmen, dass Verlassen der Arbeit kurz vor Ende der regulären Dienstzeit werde toleriert.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 24.04.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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