Verlassen der Arbeit kurz vor regulärem Ende der Dienstzeit : ASG Wien 25 Cga 1033/88 v.6.6.1989, rkr
Sind gleichartige Versäumnisse an anderen Tagen niemals abgemahnt worden, darf der Arbeitnehmer annehmen, dass Verlassen der Arbeit kurz vor Ende der regulären Dienstzeit werde toleriert.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 24.04.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeit
331.13 Entlassung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Sind gleichartige Versäumnisse an anderen Tagen niemals abgemahnt worden, darf der Arbeitnehmer annehmen, dass Verlassen der Arbeit kurz vor Ende der regulären Dienstzeit werde toleriert. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |