Unbare Gehaltsauszahlung und Unfallversicherungsschutz auf dem Bankweg : OGH 10 Ob S 400/89 v.19.12.1989

Nur der erste Weg zur Behebung des Entgeltes steht unter Unfallversicherungsschutz, weil der Arbeitnehmer nach Überweisung sein Entgelt jeweils zur Gänze beheben kann.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 24.04.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.41 Unfallversicherung (SV)
614.8 Wegunfall
336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Nur der erste Weg zur Behebung des Entgeltes steht unter Unfallversicherungsschutz, weil der Arbeitnehmer nach Überweisung sein Entgelt jeweils zur Gänze beheben kann.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog