Haftung des Betriebsnachfolgers für Beiträge auch bei schlechten Gewinnaussichten : VGH 88/08/0130 v.21.11.1989

Ist der Erwerber solcher Betriebsmittel mit ihrem Erwerb objektiv in der Lage, den Betrieb in gleichem Umfang, mit gleichem Betriebsgegenstand und gleicher Betriebsart wie der Vorgänger - eventuell unter Einsatz weiterer, nicht die wesentliche Grundlage des Betriebes bildender Betriebsmittel - fortz...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 13.04.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.016 Unternehmerwechsel
347.56 Haftpflicht, berufliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ist der Erwerber solcher Betriebsmittel mit ihrem Erwerb objektiv in der Lage, den Betrieb in gleichem Umfang, mit gleichem Betriebsgegenstand und gleicher Betriebsart wie der Vorgänger - eventuell unter Einsatz weiterer, nicht die wesentliche Grundlage des Betriebes bildender Betriebsmittel - fortzuführen, ist die Betriebsnachfolgerhaftung nach § 67 Abs.4 ASVG zu bejahen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog