Haftung des Arbeitgebers auf das Erfüllungsinteresse bei fehlender Beschäftigungsbewilligung - Gruppenarbeitsvertrag : OGH 9 Ob A 95/89 v.24.5.1989 / OLG Innsbruck Ra 2/89 v.24.1.1989 / LG Innsbruck 44 Cga 3/87 v.17.10.1989
Verletzt der Arbeitgeber die vorvertraglich übernommene Nebenpflicht, sich um die Arbeitsgenehmigung zu kümmern, haftet er dem Arbeitnehmer auf ERsatz des Erfüllungsinteresses. Der Arbeitnehmer ist so zu stellen, wie wenn die Beschäftigungsbewilligung erteilt worden wäre.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristische Blätter (1990; Nr 3)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 03.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.62 Ausländerbeschäftigung
331.62 Arbeitnehmer, ausländische 331.116 Arbeitsverträge 347.513 Schadenersatz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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