Pensionskassen: Alter am Stock : Die zweite Säule steht vor der Tür. Das zu beschliessende Pensionskassengesetz steuert auf Konfrontation. Die Lücken sind eklatant
Für eine Lücke von 25 Prozent brauchen wir 25 x 0,298 = 7,45 Prozent des derzeitigen Bruttolohns als Kassenbeitrag. Da bleiben also noch zwei Prozent für den Invaliditätsschutz über, sodass also 10 Prozent (bei Pensionsalter 65 Jahre) gerade das Auslangen gefunden werden kann. Mit der Witwenpension...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Option ((1990) Nr.4 S.86-91)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 04.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.171 Pensionskassen 368.43 Pensionsversicherung (SV) 368.46 Hinterbliebenenversicherung (SV) 368.46 Witwenpension 368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV) 304 Sicherheit, soziale |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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