Pensionskassen: Alter am Stock : Die zweite Säule steht vor der Tür. Das zu beschliessende Pensionskassengesetz steuert auf Konfrontation. Die Lücken sind eklatant

Für eine Lücke von 25 Prozent brauchen wir 25 x 0,298 = 7,45 Prozent des derzeitigen Bruttolohns als Kassenbeitrag. Da bleiben also noch zwei Prozent für den Invaliditätsschutz über, sodass also 10 Prozent (bei Pensionsalter 65 Jahre) gerade das Auslangen gefunden werden kann. Mit der Witwenpension...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Option ((1990) Nr.4 S.86-91)
VerfasserIn: Kohmaier, Franz
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.171 Pensionskassen
368.43 Pensionsversicherung (SV)
368.46 Hinterbliebenenversicherung (SV)
368.46 Witwenpension
368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV)
304 Sicherheit, soziale
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Für eine Lücke von 25 Prozent brauchen wir 25 x 0,298 = 7,45 Prozent des derzeitigen Bruttolohns als Kassenbeitrag. Da bleiben also noch zwei Prozent für den Invaliditätsschutz über, sodass also 10 Prozent (bei Pensionsalter 65 Jahre) gerade das Auslangen gefunden werden kann. Mit der Witwenpension schaut es nicht mehr so günstig aus: 8,7 Prozent - hier ist die Vollversorgung nicht mehr gegeben.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog