Vorsorge für Urlaubsvertretung : ASG Wien 25 Cga 1033/88 v.6.6.1989 rechtskräftig

Es ist nicht Aufgabe der Arbeitnehmer, bei widersprüchlichen Interessenslagen eine Einigung über ihre Vertretung herbeizuführen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.04.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817(094.5) Urlaubsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.817(094.5) Urlaubsrecht Dokument Nr. A-687883 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage