Entlassung nach Kündigung : ASG Wien 8 Cga 5004/88 v.8.5.1989, rk

Mehrere kleinere Verletzungen der Arbeitspflicht geringeren Ausmasses vermögen den Entlassungstatbestand des § 27 Z.4 Angestelltengesetz (AngG) nicht zu erfüllen, wenn der Arbeitnehmer zufolge der Gepflogenheiten im Betrieb annehmen kann, der Arbeitgeber werde dagegen nichts einwenden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.04.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Bitte loggen Sie sich zuerst ein