Widerruf von Überstundenpauschalien : OLG Wien 34 Ra 92/89 v.9.2.1990 / In Bestätigung von ASG Wien 15 Cga 2115/88 v.3.2.1989 (29.6.1989)
Hat der Arbeitgeber sukzessive das Überstundenpauschale jeweils zugleich mit den Gehältern erhöht und auch bei Berechnung der Weihnachtsremuneration und des Urlaubszuschusses berücksichtigt, ist das Pauschale dadurch noch nicht zum festen Entgeltbestandteil geworden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 03.04.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.814 Überstunden
331.225 Lohnzulagen 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.814 Überstunden | Dokument Nr. A-686783 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |