Unfallversicherungsschutz bei sozialen oder humanitären Hilfsdiensten : BMAS 21.891/82-1/89 v.24.7.1989

Für den Bereich der Tätigkeiten freiwilliger Rettungsgesellschaften kann sich - insbesondere in Berücksichtigung des Ausdruckes 'Rettung' - der Versicherungsschutz nur auf die Unfall-und Katastrophenhilfe sowie den Rettungs-und Krankentransportdienst beziehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 25.08.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.41 Unfallversicherung (SV)
061.2 Vereine
36.05 Sozialarbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Für den Bereich der Tätigkeiten freiwilliger Rettungsgesellschaften kann sich - insbesondere in Berücksichtigung des Ausdruckes 'Rettung' - der Versicherungsschutz nur auf die Unfall-und Katastrophenhilfe sowie den Rettungs-und Krankentransportdienst beziehen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog