Formulierung von Dienstzeugnissen / Mehrdeutigkeit von Zusätzen : OLG Wien 31 Ra 134/89 v.16.1.1990
Es bestehen keine Bedenken, die Feststellung, dass das Dienstverhältnis durch Arbeitgeberkündigung beendet worden ist, im Dienstzeugnis festzuhalten, wenn dies dem ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers entspricht. Besteht hingegen keine Willensübereinstimmung der Dienstvertragspartner, ist diese B...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 16.03.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.123 Arbeitspapiere
331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Es bestehen keine Bedenken, die Feststellung, dass das Dienstverhältnis durch Arbeitgeberkündigung beendet worden ist, im Dienstzeugnis festzuhalten, wenn dies dem ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers entspricht. Besteht hingegen keine Willensübereinstimmung der Dienstvertragspartner, ist diese Bemerkung im Dienstzeugnis nicht zulässig. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |