Ausbildungskostenersatz für zusätzliche Berechtigungen : OGH 9 Ob A 319/89 v.17.1.1990 / In Bestätigung von OLG Wien 32 Ra 70/89 v.24.7.1989 / ARD 4114/6/89 und ASG Wien 2 Cga 2022/88 v.23.1.1989

Geht die Ausbildung des Arbeitnehmers über eine blosse Einschulung eines Neulings hinaus und kann sie ihm auch in anderen Unternehmungen bessere Verdienstmöglichkeiten verschaffen, ist ihm die Rückzahlung der für seine Ausbildung tatsächlich aufgewendeten Kosten grundsätzlich zumutbar.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 13.03.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:377 Berufsausbildung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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