Ausbildungskostenersatz für zusätzliche Berechtigungen : OGH 9 Ob A 319/89 v.17.1.1990 / In Bestätigung von OLG Wien 32 Ra 70/89 v.24.7.1989 / ARD 4114/6/89 und ASG Wien 2 Cga 2022/88 v.23.1.1989
Geht die Ausbildung des Arbeitnehmers über eine blosse Einschulung eines Neulings hinaus und kann sie ihm auch in anderen Unternehmungen bessere Verdienstmöglichkeiten verschaffen, ist ihm die Rückzahlung der für seine Ausbildung tatsächlich aufgewendeten Kosten grundsätzlich zumutbar.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 13.03.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 377 Berufsausbildung
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Geht die Ausbildung des Arbeitnehmers über eine blosse Einschulung eines Neulings hinaus und kann sie ihm auch in anderen Unternehmungen bessere Verdienstmöglichkeiten verschaffen, ist ihm die Rückzahlung der für seine Ausbildung tatsächlich aufgewendeten Kosten grundsätzlich zumutbar. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |