Müller-Mayer statt Mayer-Müller, aber nicht Müller : Geburtsnamen der Frau nach der Eheschliessung? - SP dafür, VP dagegen
SP-Justizsprecher Gradischnik hatte seinen Vorstoss damit begründet, dass immer mehr Menschen den Namen als Teil ihrer Identität betrachten würden. In rund zwei Drittel der Staaten der Welt sei die Beibehaltung des Geburtsnamens der Frau bereits Praxis, was Graff nicht bestritt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 28.02.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Aktive Person: | Gradischnik, Reimar
Graff, Michael |
Klassifikation: | 347.189.15 Namensrecht
347.62 Eherecht 347.189.14 Namensänderung 396.1 Frauen: Gleichberechtigung 396 Frauenfrage 329F SPÖ 329F ÖVP 3-053.2 Kinder |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.189.15 Namensrecht | Dokument Nr. A-683438 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |