Stellungnahme zur Anwendung des Asylgesetzes durch die österreichischen Behörden

Der Asylantrag ist an allen Grenzen und auch am Flughafen Schwechat entgegenzunehmen. Das Asylverfahren muss rasch durchgeführt werden, um dem Flüchtling eine rechtzeitige Integration in Österreich zu ermöglichen (das Asylverfahren 2.Instanz im BM für Inneres dauert in vielen Fällen mehr als ein Jah...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Sozialarbeit in Österr (23 (1988) Nr.79)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:341.43 Flüchtlinge, politische
362.923 Flüchtlingsfürsorge
341.43 Asylrecht
325.2 Auswanderung
304 Sozialpolitik
304 Sicherheit, soziale
341.231 Amnesty International
342.7 Menschenrechte
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Asylantrag ist an allen Grenzen und auch am Flughafen Schwechat entgegenzunehmen. Das Asylverfahren muss rasch durchgeführt werden, um dem Flüchtling eine rechtzeitige Integration in Österreich zu ermöglichen (das Asylverfahren 2.Instanz im BM für Inneres dauert in vielen Fällen mehr als ein Jahr, ja mehrere Jahre).
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog