Verzögerung der Gutschrift am Gehaltskonto durch Fehler der Bank : OLG Wien 34 Ra 117/89 v.10.11.1989 / ASG Wien 4 Cga 2025/86 v.21.2.1989

Hat der Arbeitgeber alles Nötige zur Ausführung einer (Gehalts-)Zahlung getan, ist der Irrtum des Geldintitutes, bei dem der Arbeitnehmer sein Girokonto hat, dem Arbeitnehmer zuzurechnen / Erweckt ein Umstand (Fehler der Bank) den Anschein, der Arbeitgeber hätte fällige Zahlungen noch nicht geleiste...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 16.02.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Hat der Arbeitgeber alles Nötige zur Ausführung einer (Gehalts-)Zahlung getan, ist der Irrtum des Geldintitutes, bei dem der Arbeitnehmer sein Girokonto hat, dem Arbeitnehmer zuzurechnen / Erweckt ein Umstand (Fehler der Bank) den Anschein, der Arbeitgeber hätte fällige Zahlungen noch nicht geleistet, berechtigt dies noch nicht zum Austritt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog