Dienstverhältnis von Turnusärzten : OGH 9 Ob A 517/88 v.25.1.1989

Wer ausserhalb eines Lehrvertrages im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes einen Beruf als Angestellter erlernt und durch praktische Tätigkeit ausgebildet werden soll, ist nicht Lehrling dies gilt umsomehr für Ausbildungsverhältnisse von Hochschulabsolventen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.08.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:614.23 Ärzte
331.116 Arbeitsverträge
377 Berufsausbildung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wer ausserhalb eines Lehrvertrages im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes einen Beruf als Angestellter erlernt und durch praktische Tätigkeit ausgebildet werden soll, ist nicht Lehrling dies gilt umsomehr für Ausbildungsverhältnisse von Hochschulabsolventen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog