Veröffentlichung einer Gehaltsstatistik in einer Betriebszeitung : Rechtsansicht der Arbeiterkammer Wien

Die Publizierung einer vom Betriebsrat selbst aufgestellten Gehaltsstatistik in einer Betriebszeitung, stellt nach Ansicht der Arbeiterkammer Wien keine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht des Betriebsrates im Sinne des § 115 Arbeitsverfassungsgesetz dar.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 19.01.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.012.45 Information, betriebliche
331.2 Gehälter
331.152 Betriebsrat
331.15 Arbeitsverfassung
061.1:331 AK
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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