Zulässigkeit der Wiedereinsetzung nach Versäumung der Kündigungsanfechtungsfrist durch den Arbeitnehmer : OGH 9 Ob A 289/89 v.6.12.1989

Die in § 105 Abs.4 ArbVG normierte, der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens dienende Frist,bei der ebenso wie im Falle des § 67 Abs.2 ASGG kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung die Tage des Postenlaufes nicht einzurechnen sind, ist eine prozessuale und nicht materiell-rechtliche Frist, d...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 30.01.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
347.9 Prozessverfahren
347.998 Arbeitsgericht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die in § 105 Abs.4 ArbVG normierte, der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens dienende Frist,bei der ebenso wie im Falle des § 67 Abs.2 ASGG kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung die Tage des Postenlaufes nicht einzurechnen sind, ist eine prozessuale und nicht materiell-rechtliche Frist, deshalb ist auch die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zulässig.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog