Antragslegitimation der Arbeiterkammer bei Feststellungsverfahren gemäss § 54 Abs.2 ASGG : OGH 9 Ob A 502/89-9 v.13.9.1989

Bei der Prüfung der Antragslegitimation bei besonderen Feststellungsverfahren gemäss § 54 Abs.2 ASGG ist auch ein allfälliger Vorrang der freiwilligen Berufsvereinigungen nach § 6 ArbVG zu beachten.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1990; Nr 1)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.998 Arbeitsgericht
347.9 Prozessverfahren
061.1:331 AK
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bei der Prüfung der Antragslegitimation bei besonderen Feststellungsverfahren gemäss § 54 Abs.2 ASGG ist auch ein allfälliger Vorrang der freiwilligen Berufsvereinigungen nach § 6 ArbVG zu beachten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog