Unfall während 'Verweilens' am Unfallort als 'gleichgestellter' Arbeitsunfall : OGH 10 Ob S 207/89 v.20.6.1989
Wichtigste Voraussetzung für die Anerkennung einer Tätigkeit als Hilfeleistung in sozialversicherungsrechtlichem Sinne ist ein aktives Verhalten, ein Tun und nicht ein Abwarten oder Verweilen des Helfers.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 26.01.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.823 Arbeitsunfall
368.41 Unfallversicherung (SV) 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Wichtigste Voraussetzung für die Anerkennung einer Tätigkeit als Hilfeleistung in sozialversicherungsrechtlichem Sinne ist ein aktives Verhalten, ein Tun und nicht ein Abwarten oder Verweilen des Helfers. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |