Unfall während 'Verweilens' am Unfallort als 'gleichgestellter' Arbeitsunfall : OGH 10 Ob S 207/89 v.20.6.1989

Wichtigste Voraussetzung für die Anerkennung einer Tätigkeit als Hilfeleistung in sozialversicherungsrechtlichem Sinne ist ein aktives Verhalten, ein Tun und nicht ein Abwarten oder Verweilen des Helfers.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.01.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.823 Arbeitsunfall
368.41 Unfallversicherung (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wichtigste Voraussetzung für die Anerkennung einer Tätigkeit als Hilfeleistung in sozialversicherungsrechtlichem Sinne ist ein aktives Verhalten, ein Tun und nicht ein Abwarten oder Verweilen des Helfers.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog