Nachtschicht-Schwerarbeit bei besonders belastender Hitze : VGH 89/08/0051, AW 89/08/0011 v.26.9.1989
Unzulässig ist die Argumentation, dass 'Wirkungsgleichheit' im Sinne des Art.VII Abs.2 Z.2 NSchG bei höheren Temperaturwerten bereits bei kürzerer Einwirkungsdauer als der halben normalen Arbeitszeit auftrete, so dass eine gesamte Schicht als Hitzearbeit zu werten sei.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 23.01.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.021.812.2 Nachtarbeit
331.021.812.2 Schwerarbeit 331.021.812.2 Schichtarbeit 331.82 Arbeitsbedingungen 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Unzulässig ist die Argumentation, dass 'Wirkungsgleichheit' im Sinne des Art.VII Abs.2 Z.2 NSchG bei höheren Temperaturwerten bereits bei kürzerer Einwirkungsdauer als der halben normalen Arbeitszeit auftrete, so dass eine gesamte Schicht als Hitzearbeit zu werten sei. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |