Auskunftspflicht der Sozialversicherungsträger : BMAS 26.498/4-5/89 v.20.4.1989
Die Sozialversicherungsträger sind daher ohne anders lautenden gesetzlichen Auftrag weder berufen noch verpflichtet, an der Vollziehung durch eine Gebietskörperschaft oder eine sonstige öffentliche Körperschaft mitzuwirken.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 12.01.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.4 Sozialversicherung
342.721 Datenschutz 35.083.8 Amtsgeheimnis |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Sozialversicherungsträger sind daher ohne anders lautenden gesetzlichen Auftrag weder berufen noch verpflichtet, an der Vollziehung durch eine Gebietskörperschaft oder eine sonstige öffentliche Körperschaft mitzuwirken. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |