Berufsschutz bei nicht durch praktische Arbeit, sondern durch Ausbildung im Ausland erworbene Kenntnisse : OGH 10 Ob S 134/89 v.6.6.1989

Ein Arbeitnehmer, der Kenntnisse und Fähigkeiten z.B. durch eine ausbildung im Ausland, erworben hat, darf nicht schlechtergestellt werden als ein Arbeitnehmer, der Kenntnisse und Fähigkeiten durch praktische Arbeit erworben hat.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.01.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:377 Berufsausbildung
331.96 Arbeitsvermittlung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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