Berufsschutz bei nicht durch praktische Arbeit, sondern durch Ausbildung im Ausland erworbene Kenntnisse : OGH 10 Ob S 134/89 v.6.6.1989
Ein Arbeitnehmer, der Kenntnisse und Fähigkeiten z.B. durch eine ausbildung im Ausland, erworben hat, darf nicht schlechtergestellt werden als ein Arbeitnehmer, der Kenntnisse und Fähigkeiten durch praktische Arbeit erworben hat.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.01.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 377 Berufsausbildung
331.96 Arbeitsvermittlung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Ein Arbeitnehmer, der Kenntnisse und Fähigkeiten z.B. durch eine ausbildung im Ausland, erworben hat, darf nicht schlechtergestellt werden als ein Arbeitnehmer, der Kenntnisse und Fähigkeiten durch praktische Arbeit erworben hat. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |