Berufsschutz bei nicht durch praktische Arbeit, sondern durch Ausbildung im Ausland erworbene Kenntnisse : OGH 10 Ob S 134/89 v.6.6.1989

Ein Arbeitnehmer, der Kenntnisse und Fähigkeiten z.B. durch eine ausbildung im Ausland, erworben hat, darf nicht schlechtergestellt werden als ein Arbeitnehmer, der Kenntnisse und Fähigkeiten durch praktische Arbeit erworben hat.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.01.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:377 Berufsausbildung
331.96 Arbeitsvermittlung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ein Arbeitnehmer, der Kenntnisse und Fähigkeiten z.B. durch eine ausbildung im Ausland, erworben hat, darf nicht schlechtergestellt werden als ein Arbeitnehmer, der Kenntnisse und Fähigkeiten durch praktische Arbeit erworben hat.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog