Verjährungsfrist bei unvollständigen und fehlerhaften Nachbesserungsleistungen : BGH VII ZR 14/88 v.15.6.1989

Erbringt der Auftragnehmer eine unvollständige und fehlerhafte Nachbesserungsleistung, indem er lediglich einige Mangelerscheinungen beseitigt, nicht aber den Mangel selbst behebt, so beschränkt sich die nach 13 Nr.5 Abs.1 Satz 3 VOB/B (1973) laufende neue Verjährungsfrist nicht auf die vom Auftragg...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (44 (1989) Nr.29)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 20.10.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.513 Schadenersatz
347.44 Werkverträge
347.439 Verjährung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Erbringt der Auftragnehmer eine unvollständige und fehlerhafte Nachbesserungsleistung, indem er lediglich einige Mangelerscheinungen beseitigt, nicht aber den Mangel selbst behebt, so beschränkt sich die nach 13 Nr.5 Abs.1 Satz 3 VOB/B (1973) laufende neue Verjährungsfrist nicht auf die vom Auftraggeber aufgezeigten und vom Auftragnehmer beseitigten Mangelerscheinungen, sondern erfasst alle Mängel, die für diese Mangelerscheinungen ursächlich sind.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog